Dieses Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich ausgetauscht. Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Artikel 17 Inkrafttreten
Dieses Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich ausgetauscht. Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.